Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen sowie damit verbundene handwerkliche Leistungen (z. B. Untergrundvorbereitung, Estricharbeiten, Sockelleisten) zwischen der BodenBrüder GmbH, Im Gewerbepark 10c, 24955 Harrislee (nachfolgend „BodenBrüder" oder „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn BodenBrüder ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Darstellung unserer Leistungen und Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BodenBrüder oder durch Beginn der Ausführung der vereinbarten Leistungen zustande. Angebote von BodenBrüder sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Der Umfang der von BodenBrüder zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und können zu einer Anpassung der Vergütung sowie der vereinbarten Ausführungsfristen führen.
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise in Euro, zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung nach Abnahme der Leistung bzw. gemäß den im Angebot genannten Zahlungsmodalitäten (z. B. Abschlagszahlungen bei größeren Projekten) zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist BodenBrüder berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Erstattung entstandener Mahnkosten zu verlangen.
Vereinbarte Ausführungstermine sind nach bestem Wissen kalkuliert, jedoch nicht als verbindliche Fixtermine im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB zu verstehen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Materialien, Witterungseinflüsse oder sonstige von BodenBrüder nicht zu vertretende Umstände berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung des Ausführungstermins.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle bzw. die zu bearbeitenden Räume zum vereinbarten Termin zugänglich, beräumt und in einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Zustand sind (z. B. trockener, tragfähiger Untergrund, funktionierender Stromanschluss). Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht rechtzeitig nach und verzögert sich dadurch die Ausführung, ist BodenBrüder berechtigt, die entstehenden Mehrkosten (z. B. für Warte- oder Anfahrtszeiten) in Rechnung zu stellen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken bzw. mit dem Bauwerk fest verbundenen Bodenbelägen fünf Jahre ab Abnahme, im Übrigen zwei Jahre, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Offensichtliche Mängel sind BodenBrüder unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. BodenBrüder ist im Rahmen der Gewährleistung zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
Gelieferte Materialien und Bodenbeläge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BodenBrüder GmbH.
BodenBrüder haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BodenBrüder nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Wird der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume von BodenBrüder (z. B. im Rahmen eines Beratungstermins bei Ihnen zu Hause) oder im Wege der Fernkommunikation (z. B. telefonisch oder online) geschlossen, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die entsprechende Muster-Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher in diesen Fällen gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Wird der Vertrag hingegen in den Geschäftsräumen von BodenBrüder oder im Rahmen eines vom Verbraucher zuvor ausdrücklich veranlassten Besuchs vor Ort geschlossen, kann das Widerrufsrecht entfallen; dies wird im Einzelfall geprüft.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von BodenBrüder in Harrislee. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.